Go Pro Hero 8 mit Zubehör

39,00 195,00 

Lieferumfang

  • Hero 8 Kamera
  • Ladekabel
  • Speicherkarte
  • Zusatzakku
  • Stirnbandhalterung
  • Oberkörperhalterung
  • Media Mod
  • Div. Halterungen und Kleinzubehör

Bestellvorgang

Wählen Sie die gewünschte Mietdauer aus, sowie ob Sie den Artikel Abholen, oder versendet haben wollen und klicken Sie sich durch den Bestell/Anfrageprozess.

Im Feld “Anmerkungen zur Bestellung / Anfrage (optional)” hinterlegen Sie den gewünschten Buchungszeitraum.

Beachten Sie die Bearbeitungszeit von 1 bis 3 Tage, in der der Vermieter prüft, ob der Mietgegenstand für den angegeben Zeitraum gebucht werden kann.

Nach der Buchung benötigen wir eine Kopie vom Führerschein oder Reisepass mit Gültigkeit.

Wichtige Hinweise & Geschäftsbedingungen

Grundlage der Mietdauer

Abgerechnet wird vom Tag der Zurverfügungstellung der Mietgenstandes bis zum Tage der Rücklieferung (Eintreffen beim Vermieter).1 Tag bedeutet dabei 24 Stunden. Die Mindestbuchdauer beträgt 2 Tage. Sollten Teile bei der Rücklieferung/Rückgabe fehlen, gilt die Mietdauer erst dann als beendet, wenn alle Teile beim Vermieter angekommen sind.

Abholung & Versand

Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung bei Z-BOATS.

Die persönliche Rückgabe hat am spätestens am letzten Miettag zu erfolgen.

Der Versand erfolgt auf Kosten vom Mieter, wobei sich der Vermieter um die Sendung zum Mieter kümmert.

Die Rücksendung obliegt dem Mieter, der auch die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat. Die Rücksendung hat spätestens am letzten Miettag zu erfolgen.

Verzögert sich das Eintreffen des Mietmaterials beim Vermieter über das ursprünglich vorgesehene Datum & Uhrzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Mietgerät in den entsprechenden Tagessätzen nachberechnet.

Eine vorzeitige Retournierung vom Mietgegenstand bedeutet nicht eine automatische Rückvergütung der nicht genutzten Tage. Sie können d en Vermieter darüber kontaktieren und dies absprechen.

Sollte der Mieter die Mietgegenstände nach Ende des Mietzeitraumes und dem Ablauf einer Frist von 7 Tagen nicht an den Vermieter aushändigen / zurücksenden, somit kann der Vermieter von einer Kaufentscheidung der Mietgegenstände ausgehen und sich für einen Verkauf an den Mieter entscheiden, diese Entscheidung liegt einzig beim Vermieter, der Mieter hat kein Anrecht auf den Verkauf der Mietgegenstände. Im Fall des Verkaufs an den Mieter werden die Mietgegenstände zum Neuwert an den Mieter verkauft. Ungeachtet dessen werden die Tage zwischen Mietende und Zahlung des Kaufpreises zum aktuellen Tages-Mietpreis weiterberechnet.

Verschmutzung des Mietmaterials

Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietmaterials, die eine Sonderreinigung des Mietmaterials erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz. Die Reinigungsgebühr beträgt 35 Euro zzgl. MwSt. pro 30 Minuten.

Eigentumsschutz

Das Mietmaterial bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

Führungsberechtigung der Drohne(n)

Die Drohne darf nur vom Mieter bzw. von der in der Bestellung angegebenen Person bedient und gesteuert werden. Zum Mietzeitpunkt müssen alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig beachten werden. Der Mieter erklärt gegenüber dem Vermieter, dass ihm alle benötigten Genehmigungen zum Tag der Anmietung vorliegen, hierzu gehört auch der eventuelle benötigte sogenannte Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis). Die Drohne und deren Zubehör ist nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers zu benutzen. Der Mieter beachtet hierbei die Bedienungshinweise und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers.

Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die seitens des Vermieters eingebrachten Mietsachen während der gesamten Einbringungsdauer weder beschädigt oder gestohlen werden oder verloren gehen. Die Mieter sind verpflichtet die Mietgegenstände schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.

Gewährleistung und Schadenersatz

Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.

Der Mieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Mietgegenstand, welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch den Mieter entstanden sind. Die Kaution wird im Falle eines Schadens, egal welcher Art, einbehalten und der zusätzliche Schaden, der über die Kaution hinausgeht, muss vom Mieter beglichen werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Bei Beschädigung kann der Vermieter in einer Werkstatt seiner Wahl die Reparatur durchführen lassen und die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung stellen. Sollte eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich sein, ist ebenfalls der Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Bei Einbehaltung der Mietgegenstände durch Behörden haftet der Mieter für den Mietgegenstand bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.

Anzeigepflicht bei Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglichem Unfall den Vermieter umgehend zu informieren. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen.

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietmaterials geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Mietmaterials oder von Einzelteilen. Der Mieter hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieter zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden müssen.

Haftung

Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung, Totalausfall oder sonstiger Problematiken, welche die Übergabe an den Mieter unmöglich machen. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschäden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS oder DHL.

Der Vermieter haftet nicht für Datenverluste die beim Einsatz vermieteter Speichermedien entstehen. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

Luftfahrtversicherung / Haftpflichtversicherung für das Fluggerät (Drohne)

Der Mietgegenstand (nur Drohne) ist nach den gesetzlichen Vorschriften durch den Vermieter haftpflichtversichert (nur für den tatsächlichen Mietzeitraum) mit einer Selbstbeteiligung des Mieters i.H.v. 500 Euro (fünfhundert Euro) je Schadensfall. Es gelten die Luftfahrt LuH UAV 2018 Haftpflichtversicherungs-Bedingungen der Delvag.

Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Schäden aus dem Gebrauch von Unbemannten Luft-Fahrtsystemen, nachfolgend kurz „Drohne“ genannt, wenn der Schaden durch einen Unfall beim Betrieb der Drohne verursacht wurde. Versicherungsschutz besteht nur für Mieter, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, sofern nichts anderweitig vereinbart ist. Die Versicherung gilt nur für Versicherungsfälle in ganz Europa. Kein Versicherungsschutz besteht beim widerrechtlichen oder vorsätzlichen Einsatz des Fluggeräts (als Waffe, sowie bei militärischen oder polizeilichen Einsätzen des Fluggerätes; für Personen und Sachen, die durch das Fluggerät befördert werden. Weiterhin gilt der Versicherungsschutz nur bei einer Einhaltung der allgemein gesetzlichen Bestimmungen).

Gefahrenübergang

Haftungszeitraum ist der Transportbeginn bis zur Rückgabe der Mietsache. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Verlust oder die Beschädigung der Mietsachen, welche(r) durch einen Mitarbeiter des Vermieters zu vertreten ist. Der Mieter haftet insofern für Verlust, Untergang oder jegliche Beschädigungen der Mietsachen, auch wenn ihn kein Verschulden daran trifft.

Kündigung

Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Mieter jedoch zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises bzw. schon erbrachter Vorleistungen nachfolgender Staffelung:

Ab Auftragsbestätigung = 30 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.

bis zu 10 Tage vor dem Mietbeginn = 70 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.

Ab 8 Tagen vor dem Mietbeginn = 100 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.

Widerrufsrecht

Für Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, E-Mail, oder Telefon u.a.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt entweder online über den Webshop vom Vermieter, in bar bei Abholung, oder mit Banküberweisung auf das Konto vom Vermieter. Das Mietentgeld ist vor dem Mietbeginn zu bezahlen.

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SKU 84325 Kategorie

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