Beschreibung
Mietangebot Drohne DJI MINI 3 PRO MIT DJI RC Fernbedienung mit Bildschirm und weiterem Zubehör (Abholung oder Versand)
Miete diese Drohne für deinen Urlaub, deine Freizeitaktivitäten und Abenteuer, oder auch gerne für gewerbliche Zwecke!
In diesem Mietangebot kannst du die Drohne DJI MINI 3 PRO MIT DJI RC Fernsteuerung mit Bildschirm und dem kompletten Lieferumfang mieten und direkt zu dir nach Hause senden lassen, oder bei uns nach Termin abholen! (Versand innerhalb DE und AUT).
Auf Anfrage kannst du diese Drohne auch mit Drohnenpilot buchen – schreib uns diesbezüglich eine E-MAIL.
Es ist keine Kaution notwendig wir vertrauen dir!
Highlights
- Leichter als 249g
- Hindernisvermeidung in 3 Richtungen
- 4K HDR-Video
- Längere Akkulaufzeit
- Echte vertikale Aufnahmen
- FocusTrack
Außerordentlich Mini
Mini in der Größe, mega in puncto Fähigkeiten. Die DJI Mini 3 Pro ist ebenso leistungsstark wie handlich. Mit einem Gewicht von weniger als 249 g und verbesserten Sicherheitsfunktionen, ist sie nicht nur regulierungsfreundlich, sie ist auch unsere sicherste Mini aller Zeiten[1]. Mit einem 1/1,3″ Sensor und Funktionen der Spitzenklasse definiert sie neu, was es heißt, Mini zu fliegen.
Leistung ohne Ende
Die Mini 3 Pro hat ein völlig neues Design, das optimiert wurde, um mehr aus jedem Flug herauszuholen. Mit größeren Propellern, einer aerodynamischen Neigung und leistungsstarker Hinderniserkennung ermöglicht das stromlinienförmige Design eine längere Flugzeit und mehr Sicherheit.
Der neu gestaltete Gimbal bietet einen größeren Rotationsbereich für Aufnahmen aus niedrigen Winkeln und echte vertikale Aufnahmen und eröffnet so endlose kreative Möglichkeiten. Jeder Aspekt dieses Facelifts wurde sorgfältig durchdacht, um die Mini in nie dagewesene Höhen zu heben.
Einfach, handlich und kompakt
Für Kreative ist eine problemlose Nutzung unterwegs entscheidend. Mit einem Gewicht von weniger als 249 g benötigt die Mini 3 Pro in den meisten Ländern und Regionen keine Registrierung[1]. Das faltbare und kompakte Design macht es auch einfach, sie bei deiner nächsten Wanderung, einem Strandtag oder einem spontanen Wochenendausflug mitzunehmen. Lass dich inspirieren und mach jederzeit atemberaubende Aufnahmen.
Flieg länger
Mit einer verlängerten Flugzeit von bis zu 34 Minuten kannst du mehr von deiner Umgebung erkunden und aufnehmen. Die Intelligent Flight Battery der DJI Mini 3 Pro ist ultraleicht und hat genug Leistung für all deine Luftbildaufnahmen[2].
Flieg bei Tag und Nacht
Fang die feinen Details von Licht und Schatten ein, während du dich auf einen Tagesausflug begibst. Erstell scharfe Aufnahmen mit weniger Rauschen, auch in der Dämmerung. Genieß den Moment, bleib deinem kreativen Prozess treu und vertrau darauf, dass die Mini 3 Pro deine Welt festhält.
Einfach professionell
Die DJI Mini 3 Pro ist perfekt für unterschiedliche Lichtverhältnisse, sodass du deiner Kreativität freien Lauf lassen kannst. Der 1/1,3″ CMOS-Sensor verfügt über duale native ISO und unterstützt die direkte Ausgabe von HDR-Video[3]. Jedes Bild wird mit einem höheren Dynamikbereich angereichert, um mehr Details in Lichtern und Schatten sichtbar zu machen.
Genieß die höchsten Standards der Luftbildfotografie mit größeren 2,4 μm Pixeln und einer f/1.7 Blende. Deine Aufnahmen zeigen auch bei schlechten Lichtverhältnissen lebensechte Farben, da mehr Licht zur Verfügung steht.
Perfekte Luftaufnahmen
Bring deine Kreativität mit atemberaubenden 4K HDR-Videos[3] und 48 MP RAW-Fotos auf die nächste Stufe. Bewundere absolut scharfe Bilder, selbst beim Hineinzoomen. Oder verlangsame deine Welt mit dramatischen Zeitlupenvideos in 1080p/120fps.
Lebendige Farben
Das D-Cinelike Farbprofil erhält mehr Details und bietet dir mehr Flexibilität bei der Nachbearbeitung.
Flieg mit einem sicheren Gefühl
Bleib selbstbewusst, während du durch die Lüfte navigierst. Die DJI Mini 3 Pro wurde von Grund auf neu entwickelt, um dir aktive Hindernisvermeidung und stabile Videoübertragung zu bieten.
Hindernisvermeidung in 3 Richtungen
Die DJI Mini 3 Pro ist zweifellos DJI‘s bisher sicherste Mini. Ausgestattet mit neuen Sichtsensoren (vorn/hinten/unten) und einem völlig neuen Design bietet sie einen größeren Erfassungsbereich und mehr Sicherheit.
Jetzt mit APAS 4.0
Das erweitertes Assistenzsystem für Pilotinnen und Piloten (APAS 4.0)[4] erkennt Objekte in der Flugbahn des Fluggeräts in Echtzeit. Dadurch kann die DJI Mini 3 Pro auch in komplizierten Umgebungen Hindernissen ausweichen.
Überall klare und stabile Übertragung
Die DJI Mini 3 Pro verfügt mit DJI O3 über ein Videoübertragungssystem auf Topniveau. Genieß eine zuverlässige 1080p/30fps Live-Übertragung bei Entfernungen von bis zu 12 km[5]. Egal ob in der Stadt oder auf dem Land, dein Live-Feed ist immer gestochen scharf.
Und die reaktionsschnelle Steuerung mit der DJI RC-N1 oder der neuen DJI RC Fernsteuerung sorgt immer für einen reibungslosen Flug. Beide Fernsteuerungen bieten eine max. Video-Bitrate von 18 MBit/s bei einer extrem niedrigen Latenz von nur 120 ms.
Sofort bereit geteilt zu werden
Mach unvergessliche Aufnahmen und teil deine Abenteuer sofort von unterwegs. Die DJI Mini 3 Pro bietet zahlreiche intelligente Funktionen, mit denen du jedem Video atemberaubende Momente und ein kreatives Flair verleihen kannst.
Wirklich Smart
Und das gleiche nochmal im Hochformat. Blitzschnell per Knopfdruck zwischen Hoch- und Querformat wechseln. Der neue Kamera-Gimbal lässt sich um 90° drehen, sodass du bei der Bildqualität keine Kompromisse eingehen musst. Echte vertikale Aufnahmen liefern detaillierte Videos, die sofort für soziale Medien bereit sind.
FocusTrack
Finde mit FocusTrack neue, kreative Wege, um deinem Motiv zu folgen. Darin enthalten sind drei leistungsstarke Funktionen: ActiveTrack 4.0, Spotlight 2.0 und Point of Interest 3.0.
MasterShots
MasterShots ist eine bahnbrechende Hilfe für alle Anfänger:innen in der Luftbildfotografie. Wähl einfach dein Motiv aus und die Mini 3 Pro führt eine Reihe von professionellen Flugmanövern aus und erstellt anschließend ein kurzes filmisches Video. Aus gutem Grund ist dies eine der beliebtesten Funktionen.
Hyperlapse
Beschleunige die Zeit mit nur wenigen Eingaben, indem du ein beeindruckendes Hyperlapse- oder Zeitraffer-Video erstellst. Nimm Straßenverkehr oder vorbeiziehende Wolken auf und bring etwas Dramatik in deine Videos.
QuickTransfer
Die Mini 3 Pro ist sofort bereit, deine Kreationen zu teilen, und unterstützt schnelle WiFi-Downloads mit bis zu 30 MBit/s.
Panorama
Nimm die Weiten jeder Landschaft mit Weitwinkel-, 180°-, Vertikal- und Sphären-Panorama auf.
Digitaler Zoom
Der 4-fach Digitalzoom hilft dir näher an deinem Motiv sein, ohne die Szene zu stören. Du kannst auch Aufnahmen aus der Ferne vorbereiten und erkunden.
Maxmiere die Leistung deiner Mini
Entdecke mehr Gestaltungs- und Flugmöglichkeiten mit diesem praktischen Zubehör.
DJI RC Fernsteuerung
Dein Handy ist wieder frei mit der DJI RC. Diese leichte Fernsteuerung verfügt über einen integrierten Bildschirm, der speziell für die DJI Mini 3 Pro entwickelt wurde. Mit der vorinstallierten DJI Fly App kannst du dich voll auf das Fliegen konzentrieren und den Akku deines Telefons schonen.
Ebenfalls kann die Action Cam Go Pro Hero 8 mit Zubehör dazu gebucht werden und du bist für dein Abenteuer ideal ausgerüstet! Schau dir diesen Mietartikel darunter an!
Wichtige Hinweise & Geschäftsbedingungen
Grundlage der Mietdauer
Abgerechnet wird vom Tag der Zurverfügungstellung der Mietgenstandes bis zum Tage der Rücklieferung (Eintreffen beim Vermieter).1 Tag bedeutet dabei 24 Stunden. Die Mindestbuchdauer beträgt 2 Tage. Sollten Teile bei der Rücklieferung/Rückgabe fehlen, gilt die Mietdauer erst dann als beendet, wenn alle Teile beim Vermieter angekommen sind.
Abholung & Versand
Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung bei Z-BOATS.
Die persönliche Rückgabe hat am spätestens am letzten Miettag zu erfolgen.
Der Versand erfolgt auf Kosten vom Mieter, wobei sich der Vermieter um die Sendung zum Mieter kümmert.
Die Rücksendung obliegt dem Mieter, der auch die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat. Die Rücksendung hat spätestens am letzten Miettag zu erfolgen.
Verzögert sich das Eintreffen des Mietmaterials beim Vermieter über das ursprünglich vorgesehene Datum & Uhrzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Mietgerät in den entsprechenden Tagessätzen nachberechnet.
Eine vorzeitige Retournierung vom Mietgegenstand bedeutet nicht eine automatische Rückvergütung der nicht genutzten Tage. Sie können d en Vermieter darüber kontaktieren und dies absprechen.
Sollte der Mieter die Mietgegenstände nach Ende des Mietzeitraumes und dem Ablauf einer Frist von 7 Tagen nicht an den Vermieter aushändigen / zurücksenden, somit kann der Vermieter von einer Kaufentscheidung der Mietgegenstände ausgehen und sich für einen Verkauf an den Mieter entscheiden, diese Entscheidung liegt einzig beim Vermieter, der Mieter hat kein Anrecht auf den Verkauf der Mietgegenstände. Im Fall des Verkaufs an den Mieter werden die Mietgegenstände zum Neuwert an den Mieter verkauft. Ungeachtet dessen werden die Tage zwischen Mietende und Zahlung des Kaufpreises zum aktuellen Tages-Mietpreis weiterberechnet.
Verschmutzung des Mietmaterials
Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietmaterials, die eine Sonderreinigung des Mietmaterials erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz. Die Reinigungsgebühr beträgt 35 Euro zzgl. MwSt. pro 30 Minuten.
Eigentumsschutz
Das Mietmaterial bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
Führungsberechtigung der Drohne(n)
Die Drohne darf nur vom Mieter bzw. von der in der Bestellung angegebenen Person bedient und gesteuert werden. Zum Mietzeitpunkt müssen alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig beachten werden. Der Mieter erklärt gegenüber dem Vermieter, dass ihm alle benötigten Genehmigungen zum Tag der Anmietung vorliegen, hierzu gehört auch der eventuelle benötigte sogenannte Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis). Die Drohne und deren Zubehör ist nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers zu benutzen. Der Mieter beachtet hierbei die Bedienungshinweise und Sicherheitsbestimmungen des Herstellers.
Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die seitens des Vermieters eingebrachten Mietsachen während der gesamten Einbringungsdauer weder beschädigt oder gestohlen werden oder verloren gehen. Die Mieter sind verpflichtet die Mietgegenstände schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.
Gewährleistung und Schadenersatz
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Der Mieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Mietgegenstand, welche während der Mietzeit und darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch den Mieter entstanden sind. Die Kaution wird im Falle eines Schadens, egal welcher Art, einbehalten und der zusätzliche Schaden, der über die Kaution hinausgeht, muss vom Mieter beglichen werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Bei Beschädigung kann der Vermieter in einer Werkstatt seiner Wahl die Reparatur durchführen lassen und die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung stellen. Sollte eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich sein, ist ebenfalls der Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Bei Einbehaltung der Mietgegenstände durch Behörden haftet der Mieter für den Mietgegenstand bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.
Anzeigepflicht bei Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, bei jeglichem Unfall den Vermieter umgehend zu informieren. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Drohne erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen.
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietmaterials geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Mietmaterials oder von Einzelteilen. Der Mieter hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieter zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden müssen.
Haftung
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung, Totalausfall oder sonstiger Problematiken, welche die Übergabe an den Mieter unmöglich machen. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschäden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverluste die beim Einsatz vermieteter Speichermedien entstehen. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Luftfahrtversicherung / Haftpflichtversicherung für das Fluggerät (Drohne)
Der Mietgegenstand (nur Drohne) ist nach den gesetzlichen Vorschriften durch den Vermieter haftpflichtversichert (nur für den tatsächlichen Mietzeitraum) mit einer Selbstbeteiligung des Mieters i.H.v. 500 Euro (fünfhundert Euro) je Schadensfall. Es gelten die Luftfahrt LuH UAV 2018 Haftpflichtversicherungs-Bedingungen der Delvag.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Schäden aus dem Gebrauch von Unbemannten Luft-Fahrtsystemen, nachfolgend kurz „Drohne“ genannt, wenn der Schaden durch einen Unfall beim Betrieb der Drohne verursacht wurde. Versicherungsschutz besteht nur für Mieter, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, sofern nichts anderweitig vereinbart ist. Die Versicherung gilt nur für Versicherungsfälle in ganz Europa. Kein Versicherungsschutz besteht beim widerrechtlichen oder vorsätzlichen Einsatz des Fluggeräts (als Waffe, sowie bei militärischen oder polizeilichen Einsätzen des Fluggerätes; für Personen und Sachen, die durch das Fluggerät befördert werden. Weiterhin gilt der Versicherungsschutz nur bei einer Einhaltung der allgemein gesetzlichen Bestimmungen).
Gefahrenübergang
Haftungszeitraum ist der Transportbeginn bis zur Rückgabe der Mietsache. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Verlust oder die Beschädigung der Mietsachen, welche(r) durch einen Mitarbeiter des Vermieters zu vertreten ist. Der Mieter haftet insofern für Verlust, Untergang oder jegliche Beschädigungen der Mietsachen, auch wenn ihn kein Verschulden daran trifft.
Kündigung
Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Mieter jedoch zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises bzw. schon erbrachter Vorleistungen nachfolgender Staffelung:
Ab Auftragsbestätigung = 30 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.
bis zu 10 Tage vor dem Mietbeginn = 70 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.
Ab 8 Tagen vor dem Mietbeginn = 100 % der vereinbarten Mietkosten und sonstiger Kosten.
Widerrufsrecht
Für Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, E-Mail, oder Telefon u.a.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt entweder online über den Webshop vom Vermieter, in bar bei Abholung, oder mit Banküberweisung auf das Konto vom Vermieter. Das Mietentgeld ist vor dem Mietbeginn zu bezahlen.
Bewertungen
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